Platzordnung

Platzordnung

  • Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen und entsprechender Kleidung  betreten werden.
  • Während des Spielbetriebes sind entstandene Löcher unverzüglich zu begradigen und mittels Reiben und Stampfen mit den Füßen wieder zu schließen. Nach Spielende ist der Platz vollständig abzuziehen und sauber zu hinterlassen.
  • Die Kernzeiten des Spielbetriebes sind 8:00 – 20:00 Uhr. Eine durchgehende Anwesenheit des Platzwartes ist aus finanziellen Gründen nicht möglich. In den wenig frequentierten Zeiten (Mittagszeit in den Sommermonaten) ist bei Bedarf die Bewässerung der Plätze durch die Spieler selbst vorzunehmen.
  • Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Platzwart, die Vereinsleitung bzw. die Geschäftsstellenleitung.
  • Technische Mängel der Tennisanlage sind unverzüglich dem Platzwart Alexander Czechner oder der Geschäfststellenleiterin Caro Morokutti mitzuteilen.
  • Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Behälter. Geschirr von der Gastronomie muss wieder zurückgebracht werden.
  • Die gesamten Innenanlagen (Gastronomie, Flur, WC-Anlagen im ersten Stock) dürfen nur mit gereinigten Tennisschuhen betreten werden, die keine Sand- oder Schmutzreste hinterlassen. In den Garderoben ist das Tragen von Tennisschuhen ohne Ausnahme untersagt. Bei Zuwiderhandeln wird eine Pauschale von 20 Euro für die Reinigung verrechnet.
  • Alle Plätze können ausschließlich online über unser Buchungsportal (sportunion-tennis.at), Button Platzbelegung (Freiluft – Platzbuchungen) reserviert werden. Eine Reservierung der Plätze ist nur möglich, wenn
    1. die Jahresmitgliedschaft einbezahlt wurde oder
    2. der Platz direkt bei der Reservierung im Buchungsportal digital bezahlt wird.
    3. Besitzt ein Gast keinen Account in der Buchungsplattform, kann in Ausnahmefällen der Platz an der Theke im Gastronomiebereich gebucht und bezahlt werden. Diese Regel ist vor allem für einmalige Buchungen durch Touristen gedacht.
  • Der persönliche Buchungs-Account ist nicht übertragbar.
  • Alle Mitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß entrichtet haben, sind berechtigt, die Tennisanlage uneingeschränkt zu benützen.
    1. Die Anzahl der buchbaren Stunden pro Woche sind bei den Tennisplätzen auf 5 begrenzt.
    2. Auf der Padeltennis-Anlage sind 4 Stunden pro Woche möglich.
    3. Bei freien Platzkapazitäten kann auch öfter gespielt werden.
  • Trainerstunden mit Korb sind ausschließlich Union-Trainer/innen vorbehalten. Ausnahmegenehmigungen können nur in Absprache mit der Sektionsleitung gewährt werden. Auf den Plätzen 3,4 und 5 ist das Spielen mit Korb untersagt.
  • Das Spielen und der Aufenthalt im Clubbereich mit nacktem Oberkörper ist nicht gestattet. Es ist auch nicht gestattet mit verschwitzter Kleidung im Gastronomiebereich Platz zu nehmen.
  • Kleinkinder bis zu 6 Jahren bedürfen der Aufsicht. Das Betreten des Clubraumes, der Garderoben und WC-Anlagen sind für sie nur in Begleitung von Aufsichtspersonen erlaubt.
  • Hunde sind auf den Tennisplätzen, im Bereich der Umkleiden und Duschen ausnahmslos verboten. Auf der sonstigen Anlage sind Hunde anzuleinen mit Maulkorb. „Hundetrümmerl“ müssen vom Besitzer entsorgt werden.
  • Das Spielen auf allen Plätzen bzw. Sport- und Spielmöglichkeiten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt der Verein keine Haftung.
  • Der Platzwart, die Vereinsleitung und deren Stellvertreter, sowie die Geschäftsstellenleiterin haben das Recht, bei Verstößen gegen die Platzordnung, Mitglieder und Gäste zum Verlassen der Tennisplätze aufzufordern. Im Weiteren kann dies mit Spielverbot geahndet werden.
  • Für vorsätzliche und fahrlässige Beschädigungen der Anlage haftet der Verursacher. Im Wiederholungsfall erfolgt Anlagenverbot.
  • Für Garderobe und Wertgegenstände wird auf der ganzen Anlage vom Verein keine Haftung übernommen.
  • Sonderregelungen bleiben der Vereinsleitung vorbehalten und werden auf unserer Homepage u/o als Aushang auf der Anlage kommuniziert.
  • Des weiteren gelten die Bestimmungen des Vereinsstatus, das unter https://sportunion-tennis.at/statuten einsehbar ist.
  • Die Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Nutzung der Padeltennis-Anlage.

Die Vereinsleitung Klagenfurt, März 2022